Brandschutztüren
Feuerschutzabschlüsse müssen selbstschließend sein. Diese Selbstschließung wird für Feuerschutztüren entweder durch geprüfte Federbänder oder durch Türschließer mit hydraulischer Dämpfung und DIN 18263 realisiert. Bei Rauchschutztüren dürfen nur Türschließer eingesetzt werden.
Heute allerdings werden die Sicherheitseinrichtungen von den Bauherren mit Komfortansprüchen, wie z. B. Daueröffnungen bei Türen gewünscht. Diese Komfortansprüche lassen sich für Feuer- und Rauchschutztüren nur durch den Einsatz von Feststellanlagen realisieren. Eine Feststellanlage besteht aus mindestens einem Brandmelder, einer Auslösevorrichtung, einer Feststellvorrichtung und einer Energievorrichtung. Bei Anfrage werden wir Sie gerne über weitere technische Dinge und Bestimmungen informieren.
Für den Bereich Wartung stehen wir Ihnen als ausgebildete Fachkräfte, für die Prüfung und Instandhaltung nach den Richtlinien und den Regeln der Technik, zur Verfügung.
Wartungsintervalle: jährlich