Brandschutzklappen
Brandschutzklappen sind zum automatischen Absperren von Brandabschnitten in RLT-Anlagen bestimmt. Sie haben verwendungsbedingt unterschiedliche Widerstandsklassen (Feuerwiderstandsdauer) und sind geeignet für den Einbau in Wände und Decken aus Beton bzw. Mauerwerk, in Leichtbauwände sowie außerhalb von Wänden und Decken. Dabei ist die Einbaulage unabhängig von der Luftstromrichtung.
Der Antrieb der Brandschutzklappen erfolgt über Federrücklaufmotoren mit integrierten Endschaltern und thermoelektrischer Auslöseeinrichtung.
Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Fremdüberwachung erfolgt durch die FMPA, Baden-Württtemberg.
Bei Brandschutzklappen ohne Wartungsauflagen sind zur Bewahrung und ggf. zur Wiederherstellung des Sollzustandes die allgemeinen Instandhaltungsrichtlinien entsprechend DIN 31051 zu beachten. Dies gilt für alle sicherheitstechnisch relevanten Produkte.